Da der Parteirat mitgliederöffentlich tagt, können Mitglieder in Landtagsfraktion und/oder Landesregierung usw. jederzeit mit allen Mitgliederechten an den Sitzungen des Parteirats teilnehmen. Unsere Grundauffassung zur Trennung von Amt und Mandat sollte auch im Parteirat eingehalten werden.
| Antrag: | Satzungsänderung § 8 und § 9 - Kleiner Parteitag / Parteirat |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Gerd Weichelt (KV Dithmarschen) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 23.10.2019, 11:33 |
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